Der FCZ erhält in erster Instanz die Lizenz für die Saison 2024/2025

Die Lizenzkommission der Swiss Football League hat dem FC Zürich die Lizenz 1 für die Saison 2024/2025 in erster Instanz erteilt.

Medienmitteilung der Swiss Football League:

Die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) erteilt 20 aktuellen SFL-Klubs und 2 Aspiranten aus der Promotion League die Spielberechtigung für die kommende Saison. Dem FC Winterthur und dem FC Schaffhausen wird die Lizenz in erster Instanz verweigert.

Die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) hat als erste Instanz im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2024/25 die Dossiers der Lizenzbewerber beurteilt, darunter auch die 22 Klubs der SFL. Sie prüfte die rechtlichen, infrastrukturellen, sportlichen, administrativen, finanziellen und sicherheitsspezifischen Kriterien der umfangreichen Dossiers.

Nach Abschluss der dreitägigen Arbeiten erteilte die Lizenzkommission in erster Instanz 20 der 22 aktuellen Klubs der SFL eine Lizenz für die kommende Saison. Einzig dem FC Winterthur aus der Credit Suisse Super League und dem FC Schaffhausen aus der dieci Challenge League wurde die Spielberechtigung verweigert.

Rekurse bis 24. April, Entscheide am 17. Mai

Dem FC Winterthur verweigerte die Kommission die Lizenz wegen nicht erfüllter Kriterien im Bereich Infrastruktur. Dem FC Schaffhausen wurde die Spielberechtigung aus finanziellen Gründen nicht erteilt. Beide Klubs können bis am Mittwoch, 24. April 2024, Rekurs gegen den Entscheid einreichen. Die Rekursinstanz als zweite Instanz entscheidet bis spätestens am 17. Mai 2024.

Zwei Klubs aus der Promotion League können aufsteigen

Die beiden aktuellen Tabellenführer der Promotion League, der Etoile Carouge FC und der FC Rapperswil-Jona, erhalten die erforderliche Lizenz und können in die dieci Challenge League aufsteigen.

Folgende Spielberechtigungen für die Saison 2024/25 wurden erteilt:

Die Lizenz I ist erforderlich für die Teilnahme an den UEFA-Wettbewerben und berechtigt zur Teilnahme an der Credit Suisse Super League. Für letztere genügt auch eine Lizenz II, sie wird typischerweise von den Aufstiegskandidaten aus der dieci Challenge League (DCL) beantragt. Mit einer Lizenz III kann ein Klub in der DCL antreten.